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Consulting & Management
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← Zur ÜbersichtDeutschland · Rechnungsprozesse · Stand: 4. Oktober 2026

E-Rechnung: 2026 als Vorbereitungsjahr nutzen

Die allgemeine Übergangsfrist endet zum Jahresende. Kleinere Betriebe haben teilweise länger Zeit für die Ausstellung.

Was hat sich geändert?

Die E-Rechnung wurde bereits 2025 eingeführt. Bis Ende 2026 dürfen Aussteller die allgemeine Übergangsregelung nutzen. Bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz reicht sie bis Ende 2027. Der Empfang ist bereits erforderlich; Kleinunternehmer sind von der Ausstellung ausgenommen, müssen aber empfangen können. Für PDF-Rechnungen während der Übergangsfrist ist die Zustimmung des Empfängers nötig.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Einordnung von KCM

KCM empfiehlt, die Umstellung als Organisationsprojekt zu behandeln: Eingang, Freigabe, Ablage und Buchhaltung sollten zusammenpassen. Die konkrete Pflicht hängt vom Umsatz, Geschäftsvorgang und möglichen Ausnahmen ab.

Nächste Schritte

  • Anwendungsbereich und persönliche Frist mit der Steuerberatung klären.
  • Empfang und Verarbeitung strukturierter Rechnungen testen.
  • Ablage und Zuständigkeiten im Team festlegen.
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Ihr nächster Schritt

Ihre Ziele verdienen einen klaren Plan.

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