Was hat sich geändert?
Die E-Rechnung wurde bereits 2025 eingeführt. Bis Ende 2026 dürfen Aussteller die allgemeine Übergangsregelung nutzen. Bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz reicht sie bis Ende 2027. Der Empfang ist bereits erforderlich; Kleinunternehmer sind von der Ausstellung ausgenommen, müssen aber empfangen können. Für PDF-Rechnungen während der Übergangsfrist ist die Zustimmung des Empfängers nötig.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Einordnung von KCMKCM empfiehlt, die Umstellung als Organisationsprojekt zu behandeln: Eingang, Freigabe, Ablage und Buchhaltung sollten zusammenpassen. Die konkrete Pflicht hängt vom Umsatz, Geschäftsvorgang und möglichen Ausnahmen ab.
Nächste Schritte
- Anwendungsbereich und persönliche Frist mit der Steuerberatung klären.
- Empfang und Verarbeitung strukturierter Rechnungen testen.
- Ablage und Zuständigkeiten im Team festlegen.